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04.01.2010
von Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Wer in einen Kettenauffahrunfall schlittert, haftet für den Schaden am Heck des Vordermanns nur zu 75 %. „Wer auffährt, hat Schuld" - dieser Grundsatz gilt nicht bei einer Massenkarambolage. Auch derjenige, der bereits auf ein anderes Auto …