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Gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

GJ

von G. J. am 15.11.2023 um 11:23 Uhr

Sehr gut
Allgemeine Rechtsberatung
Gute Erfahrungen gemacht ,freundlich und Kompetent
KH

von K. H. am 26.07.2023 um 15:39 Uhr

Arbeitsweise
Allgemeine Rechtsberatung
Freundlicher Umgang , sehr schneller Kontakt, zuverlässig und beruhigend
Auf diese Art und Weise versuchen wir immer mit unseren Mandanten umzugehen, was leider nicht immer gelingt und aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens schon mal etwas dauern kann.
Wir bemühen uns ständig besser zu werden.
HT

von H. T. am 08.03.2023 um 12:15 Uhr

Unfallschaden
Verkehrsrecht
Dieser Anwalt ist sehr schnell und ruft Dich auch mal an.
Wir versuchen gerade in Unfallangelegenheiten die MandantIn schnell zu kontaktieren, damit die Angelegenheit vorangeht. Nicht immer gelingt uns das leider, was aber auch an anderen Beteiligten wie Polizei, Haftpflichtversicherung etc. liegt.
WI

von W. I. am 20.03.2022 um 09:20 Uhr

Sehr schnelle Bearbeitung
Verkehrsrecht
Die Antwort kam sofort, schneller Austausch per email, am nächsten Werktag tätig für mich, einfach und unkompliziert, kein Termin notwendig, super.
Sehr geehrter Herr Illig,
danke für Ihre positive Bewertung. Wir versuchen immer unseren Mandanten möglichst rasch und umfassend zu helfen, was leider nicht immer gelingt, weil die Bedingungen oftmals nicht ideal sind.
BJ

von B. J. am 31.07.2021 um 08:30 Uhr

Umgangsrecht zum kindsvater
Familienrecht
Hatte mein Erstgespräch und Herr Hess ist gleich tätig geworden. Sehr freundlicher u kompetenter Mann
Danke, so soll es ja auch sein.
JK

von J. K. am 15.01.2021 um 10:33 Uhr

Rückforderung Reisepreis
Allgemeine Rechtsberatung
Das Erstgespräch war positiv. Die Bearbeitung meines Anliegens fand erst nach 3 Monaten statt.
Die Angelegenheit ist längst erledigt. Der Mandant hat Alles bekommen, was er sich vorgestellt hatte.
GP

von G. P. am 11.05.2020 um 15:08 Uhr

Honorarbesprechung und Gegenstandwert
Allgemeine Rechtsberatung
Die Anwälte Herr Hess und seine Kollegen Herr Wiedmann und Herr Zur sollten lernen über den Verlauf, den Gegenstandswert und letztendlich über anfallende Kosten. Wenn ein Fall aufgrund von ungenügende Vorarbeit und falschen Vortrag aussichtslos wird dann muss dieser in der ersten Instanz beendet werden. Das wäre vollkommen in Ordnung gewesen wie zu Anfang der Übernahme mit vor gefragten Honorarbesprechung zu beenden. Es ist Aufgabe von den Anwälten, ihre Mandanten im weiteren Verlauf über unwrtschaftliche Kosten aufzuklären und davor zu schützen. Also wenn ein Gutachter das Doppelte als das Induktionsfeld kostet, dann macht es Sinn, vorher mit den Mandanten zu sprechen und das in der ersten Instanz abzuschließen. Zumal leider auch der zweite Anwalt für die schlechte Vorarbeit des ersten Anwalts die Verantwortung trägt. Wenn dann im Zuge dessen nur die Berufung über bleibt, dann sollte den Mandanten unbedingt die Chance gegeben werden, den Sachverhalt mit den angekündigten Zeugen beim Richter vorzutragen. Anstatt dem ersten Anwalt klein beizugeben und somit mit anderen Worten klar auszudrücken, die Kosten werden ohnehin von der Versicherung getragen. Die Versicherung wird schließlich von den Klienten bezahlt und nicht von Anwälten. Als ob der Versicherungsschutz vom Himmel gefallen wäre. Gut, dass wir hoffentlich alle daraus lernen, wie es nicht auszusehen hat. Ohne Rechnung kein Geld an Handwerker. Und ohne Beleg kein Anwalt. Es ist aussichtslos. Es ist schade, dass Herr Hess der Kanzlei, speziell Herrn Wiedman von Haitz&Partner klein beigibt.
GP

von G. P. am 25.04.2020 um 09:38 Uhr

Handwerksarbeiten
Allgemeine Rechtsberatung
Bei einem aussichtslosen Fall wäre es besser gewesen den Fall abzuschliessen. Dabei hat er ohne Absprache seines Mandanten selber entschieden. Zumal der Fall vorher durch seinen Kollegen falsch angegangen war. Durch seine Freundlichkeit hat er bei den Gegnern sehr viel zugelassen.
Ein undankbares Mandat, mitten in der 1. Instanz von einem anderen Anwalt, mit welchem die Mandantschaft nicht zufrieden war, übernommen und versucht zu einem guten Ende zu bringen.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Mandantin wurde Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht hat durch ein Berufungsurteil entschieden, nicht der Unterzeichner.
Es fanden während des gesamten Verfahrens unzählige Besprechungen/Telefonate etc. mit der Mandantschaft statt, was soll man da mehr tun?
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
LC

von L. C. am 29.11.2018 um 13:09 Uhr

Probleme mit der Werkstatt
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle und eindeutige Stellungnahme. Auch wenn es nicht das war, was ich lesen wollte :) Aber was recht ist soll Recht bleiben .... in dem Fall war ich im Unrecht.
Danke für die schnelle Einschätzung
WH

von W. H. am 21.07.2018 um 12:52 Uhr

Eigenbedarfskuendigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr gute Beratung