Im Festpreis des Anwalts immer enthalten:
Zweck der Prüfung
Während Täter schwerer Straftaten einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen, fühlen sich Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen oft alleingelassen. Dabei haben Opfer von Straftaten viele Rechte und die Möglichkeit, sich im Strafverfahren durch einen Zeugenbeistand unterstützen zu lassen. Ihre rechtlichen Interessen können Sie im Rahmen einer Neben- oder Adhäsionsklage vertreten und durchsetzen lassen. Während die Nebenklage dazu dient, Ihnen Genugtuung zu verschaffen, können Sie mit dem Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche (z. B. auf Schmerzensgeld) unmittelbar im Strafverfahren geltend machen.
Die Nebenklage ist nur für bestimmte Straftaten (z. B. Freiheitsdelikte, Körperverletzung, Sexualdelikte) zugelassen, hat aber weitreichende Folgen. Wenn Sie sich mit der Nebenklage an die Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen, sind Sie nicht mehr nur Zeuge, sondern Prozessbeteiligter. Dadurch haben Sie weitreichendere Rechte im Strafverfahren. Mit der anwaltlichen Prüfung können Sie Ihre Möglichkeiten abschätzen.
Ihr Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Möglichkeiten und Ihr weiteres Vorgehen
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts. Ihr Rechtsanwalt wird anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen. Dabei berät der Rechtsanwalt Sie insbesondere dazu, ob ein Strafantrag gestellt werden sollte, und klärt Sie über Ihre Möglichkeiten auf, wie Sie sich im Strafverfahren durch einen Zeugenbeistand unterstützen lassen können oder ob Sie Ihre Interessen durch eine Neben- oder Adhäsionsklage durchsetzen sollten. Falls Sie vom Täter um einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) gebeten wurden, wird Ihr Rechtsanwalt Sie über das Verfahren aufklären und beraten, ob Sie sich auf den TOA einlassen sollten.
Benötigte Unterlagen
Ihr Rechtsanwalt benötigt für die Beratung neben der Schilderung des Sachverhalts etwaige Behördenschreiben wie beispielsweise Ihre Ladung als Zeuge.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit Ihrem Rechtsanwalt die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts wird Ihr Rechtsanwalt sich werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihr Rechtsanwalt kann Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Einige Straftaten, werden nur dann verfolgt, wenn Sie als Opfer Strafantrag stellen. Manche Straftaten „verjähren“ dabei innerhalb von drei Monaten, wenn kein Strafantrag gestellt wird. Die Überwachung der Frist ist von diesem Rechtsprodukt nicht umfasst.
Das Rechtsprodukt umfasst nur die Erstberatung. Soll Ihr Rechtsanwalt gegen den Straftäter tätig werden oder Strafantrag stellen, muss er gesondert beauftragt werden.
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Häufige Fragen
Nach verbindlicher Bestellung wird sich der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt innerhalb von 24 Stunden werktags (Montag bis Freitag) mit Ihnen in Verbindung setzen und innerhalb der Bearbeitungszeit das Mandat bearbeiten.
Sicherheit bei der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für ein Rechtsprodukt bezieht sich auf Wochentage, nicht auf Werktage.
Wenn Sie also beispielsweise am Freitag einen Rechtsprodukt kaufen und als Bearbeitungszeit sind 4 Tage angegeben, so können Sie mit einer Fertigstellung spätestens zum Dienstag rechnen.
Leistungsumfang klar ersichtlich
Der Leistungsumfang ist genau für das jeweilige Rechtsprodukt beschrieben. Das heißt, Sie können unabhängig von der Wahl des Rechtsanwalts stets zu denselben Kosten den gleichen Leistungsumfang und dieselbe Bearbeitungszeit erwarten. Bei Problemen oder bei Rückfragen steht der Service von anwalt.de gerne zur Verfügung.
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