Bewertungen von Sigurd Fabig
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Bewertungen
BM
von B. M. am 07.11.2023 um 07:20 Uhr
👍 sehr gut
Allgemeine Rechtsberatung
Die beste Rechtsanwalt H.Fabig
Dankeschön
AM
von A. M. am 02.04.2023 um 17:29 Uhr
Einbürgerung
Ausländerrecht & Asylrecht
Gute info
BG
von B. G. am 19.01.2023 um 18:16 Uhr
Absolut netter Anwalt
Strafrecht
Mir wurde sehr gut telefonisch geholfen…!!! 😊👍🏻 - Ich kann auch meinen Vorredner nicht verstehen, denn Herr Fabig sagte von sich aus, dass er gerne tätig werden könne, wenn wir unser Geld „unbedingt loswerden“ möchten… Offen und ehrlich sagte er, dass wir in dieser Sache getrost selber tätig sein können… - wenn es hier ginge, würde ich sogar 10 Sterne verteilen…!!! 🙃 - jederzeit würde ich Herrn Fabig ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen… 👌🏻 - Vielen lieben Dank noch einmal für die gute und kompetente Beratung…!!! 😊🍀
FB
von F. B. am 27.07.2022 um 15:40 Uhr
Sehr freundlich und informativ
Ausländerrecht & Asylrecht
Mein Gespräch mit Herrn Fabig war sehr gut. Er konnte mir alles sehr genau und verständlich erklären. Er nahm sich Zeit um meine Probleme zu verstehen und gab guten Rat.
MA
von M. A. am 25.07.2022 um 11:57 Uhr
Positiv Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Er ist gut, er war unser Anwalt
Ich und meiner Familien .
Wir sind zufrieden
Ich und meiner Familien .
Wir sind zufrieden
SW
von S. W. am 08.10.2021 um 10:15 Uhr
Arrogant und unfreundlich
Allgemeine Rechtsberatung
Finger weg von diesem Anwalt - wenn finanziell nichts zu holen ist dann hat der Kollege kein Interesse. Sehr unfreundliche arrogante Art zu kommunizieren.
Antwort von Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Ich schließe die Beratung einer Frau Sabine Weber aus. Mit einer Frau Weber stand ich weder telefonisch noch über den Schriftweg im Kontakt .Ich vermute einen Herrn hinter der Bewertung. Er bat telefonisch um Vertretung in einer Strafsache und wir besprachen in diesem Zusammenhang meinen Gebührenanspruch. Beratungshilfe kam aus seiner Sicht nicht in Betracht, auch eine Pflichtverteidigung wegen fehlender Voraussetzungen nicht. Ich machte daraufhin, wie in Strafsachen durchaus üblich, die Übernahme des Mandats von einer Vorschusszahlung in moderater Höhe abhängig, die der Herr jedoch nicht bereit war zu leisten, so dass ich daraufhin erklärte die Vertretung nicht übernehmen zu können. Rechtsanwalt Fabig, Husum