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Gesamtbewertung
4,2
5 Bewertungen
Absolut nicht zu empfehlen am 13.08.2022 Unzuverlässig, unverschämt und bodenlos frech! Herr Kanz droht eigenen Kunden mit Gericht an!
Nachdem mein Schließfach ausgeraubt wurde, habe ich auf fachliche Unterstützung gehofft, aber er hat meine Notlage ausgenutzt. Seine Art, die Unterschrift schnell zu ergattern, sich um gar nichts zu kümmern und am Ende statt der Resultate nur eine satte Rechnung zu liefern war eine reine Abzocke!

Seine außergerichtliche Vertretung war absolut notdürftig und er hat keinen Einsatz gezeigt. Beispiele:
> er hat die Einholung einer Deckungszusage bei meiner Rechtsschutzversicherung versäumt
> die gesamte Korrespondenz seitens Bank lief über mich
> wenn sein Forderungsschreiben ohne Rückmeldung blieb, hat er nicht mal nachgehakt und nach der Antwort gefragt
> seine Anwaltskosten legte er willkürlich fest : Anfangs sagte er , dass es nach RVG abgerechnet wird, später folgte aber eine Kostenschätzung mit Aufschlag (Streitwert von 13350,00€ → RVG-Rechner: 1134,55€ / Abschätzung Hr.Kanz: 1.561,76 €) Darauf habe ich ihm weitere kostenpflichtige Tätigkeiten untersagt – aber es war schon zu spät
> er hat auf die Einholung der polizeiliche Ermittlungsakte mit dem Hinweis auf zusätzliche Kosten verzichtet
> seine Strategie war mehr als fragwürdig: ohne einen Versicherungsschein zu haben, hat er vorgeschlagen eine Klage gegen die Versicherung zu erheben. Mein Vertragspartner war die dabei Bank gewesen (Versicherung für fremde Rechnung)
> zum Schluss hat er mir noch angedroht seine Anwaltskosten gegenüber mich gerichtlich geltend zu machen.

Für seine zwei Schreiben forderte er 1134,55€ - also den gesamten Betrag für die außergerichtliche Tätigkeit nach RVG. Dabei hat er die Leistungen aber nur mangelhaft und in sehr geringem Maß erbracht. Seit der Beauftragung vor 4 Monaten hat er keine Resultate erzielt und die Sache wurde überhaupt nicht vorangebracht. Herr Kanz ist absolut inkompetent. Mit so einem Anwalt braucht man eigentlich keine Gegner zu haben, weil er selbst die größte Hürde ist.
Kommentar des Rechtsanwalts: Zu der Bewertung nehme ich wie folgt Stellung:

1.
Wir waren beauftragt mit der Abwicklung eines Versicherungsfalles. Nicht beauftragt waren wir erst zuvor eine Rechtsschutzdeckung einzuholen. Wir haben den Mandanten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Kostenschuldner ist, soweit die Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnt.
Trotz dem ausdrücklichen Hinweis, hat der Mandant das Forderungsschreiben freigegeben.
Aus reiner Kulanz haben wir mehrfach und über das übliche Hinaus mit der Rechtsschutzversicherung korrespondiert und haben dies in unserer Rechnung nicht berücksichtigt.

2.
Die Strategie war die Richtige. Es ist auch kein Fehler gewesen uns zuvorderst an die Versicherung zu wenden, insbesondere um eine schnelle Regulierung zu ermöglichen. Dies wurde mit dem Mandanten besprochen, genauso, dass eine etwaige Klagen womöglich gegen die Bank zu führen wäre.

3.
Auf die Aufforderung des Mandanten hin mögliche weitere Kosten zu vermeiden haben wir die Bearbeitung vorerst eingestellt gehabt. Dies beinhaltete im Wesentlichen den Verzicht auf die Anforderung der Polizeilichen Akte, sowie weitere Schreiben an die Gegenseite.
Je größer der Aufwand gewesen wäre, desto höher wären die Gebühren ausgefallen.
Gerne hätten wir mehr durchgesetzt, jedoch hat die Weisung des Mandanten dies leider verunmöglichst.

4.
Unsere Rechnung ist nach dem RVG korrekt.
Das RVG geht im Wesentlichen nicht von dem tatsächlichen Arbeitsaufwand aus, sondern vom Streitwert.
Kulanzweise verblieben wir bei der Höhe der Geschäftsgebühr im unteren Bereich, da wir weder die umfangreiche Korrespondenz mit dem Mandanten, noch diese mit Ihrer Rechtsschutzversicherung berücksichtigt haben.
Insoweit liegt die Rechnungshöhe am unteren Ende des gesetzlich vorgesehenen.
Mangels Rechtsschutzdeckung mussten wir uns an den Mandanten als Kostenschuldner wenden.
Kaufvertrag und Rückabwicklung am 15.05.2019 Ich bin sehr zufrieden mit der Abwicklung/Kommunikation und dem positiven Ergebnis. Herr Kanz konnte das Anliegen innerhalb kurzester Zeit zu meinen Gunsten regeln. Bereits bei der ersten Beratung hat man seine Professionalität und seinen bisherigen Erfahrungsschatz gemerkt.
Sollte ich in Zukunft einen weiteren Rechtsbeistand benötigen, werde ich immer wieder gerne Herrn Kanz aufsuchen.
Falschbehandlung im Klinikum am 24.01.2019 Aufgrund einer erheblichen Falschbehandlung im Klinikum mussten wir einen Anwalt aufsuchen. Unsere Wahl viel auf Herr Kanz. Bereits im Erstberatungsgespräch konnte er alle Fragen kompetent beantworten, so dass wir uns entschieden haben ihn für das weitere gerichtliche Verfahren zu beauftragen. Wir sind sehr zufrieden. Die Kanzlei arbeitet effizient und sehr kompetent, zudem sind alle Mitarbeiter sehr freundlich und hilfsbereit. Wir fühlen uns gut aufgehoben. Zu guter letzt: Sehr schön sind auch die neuen Kanzleiräume
Probleme mit Vermieter kompetent gekärt! am 22.01.2019 Absolut kompetent! Durch das Zutun von Herrn Kanz konnte ein Prozess mit meinem Vermieter vermieden werden und wir haben uns einigen können (was vorher nicht absehbar war!). Ich bin sehr zufrieden und kann Herrn Kanz nur weiter empfehlen. Auch wenn ich hoffe keinen Anwalt mehr zu brauchen, werde ich - sollte es anders kommen - gerne wieder kommen. Vielen Dank für die Unterstützung.
Nebenkostenabrechnung am 15.01.2019 Kompetente und schnelle Rechtsberatung

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