Bewertungen von Sonja Hebben-Dietz LL.M.

4,8
Sehr gut
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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

DV

von D. V. am 03.05.2023 um 18:31 Uhr

Kompetent
Medizinrecht
Ich fühlte mich sehr gut vertreten
MJ

von M. J. am 02.11.2022 um 15:12 Uhr

Beratung
Arbeitsrecht
Frau Sonja Hebben-Dietz, hat mich heute hervorragend in arbeitsrechtlichen Fragen beraten. Als besonderen Ansatz habe ich Ihr zusätzliches Fingerspitzengefühl auch in zwischenmenschlichen Fragen bezüglich einer einvernehmlichen Beratung mit meinem Mitarbeiter empfunden. Bei Ihr steht bzw. stand ein einvernehmlicher Lösungs- und Konfrontationsansatz im Forderung. Das hat mir besonders gut gefallen!
CN

von C. N. am 11.05.2022 um 21:17 Uhr

Empfehlenswert.
Arbeitsrecht
Die gesamte Betreuung am heutigen Prozesstag war sehr angenehm.
Alle Fragen wurden kompetent und verständlich beantwortet.
Fr. Hebben-Dietz macht auch einen sehr sympathischen Eindruck.
MS

von M. S. am 27.02.2022 um 09:58 Uhr

Arbeitsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr netter Kontakt!
MB

von M. B. am 25.02.2022 um 21:58 Uhr

Arbeitsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Top Anwältin. Sehr kompetent und hat ein Fachkundiges Wissen . Fühlte mich bei Ihr bestens aufgehoben und ich würde mich immer wieder von ihr beraten und vertreten lassen . Vielen Dank
NB

von N. B. am 23.02.2022 um 11:44 Uhr

Sehr schnelle und hilfreiche Hilfe bekommen. Gerne wieder.
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe schnell einen Termin bekommen. Mein Anliegen wurde bearbeitet. Mir wurde schnell geholfen.
Danke.
KN

von K. N. am 23.02.2022 um 11:21 Uhr

Arbeitsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Würde gerne noch mehr Sterne vergeben wenn es möglich wäre . Sehr kompetente und engagierte Anwältin. Sehr empfehlenswert.
MC

von M. C. am 03.11.2021 um 10:16 Uhr

Operations Pfusch - erfolgreich vertreten
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Es war ein langer Weg. Frau Hebben-Dietz hat mich vertreten und mir Mut gemacht durch zuhalten.
Letztlich haben wir eine akzeptable Lösung gefunden. Ich bedanke mich für die Mühe und den Biss den Sie in dem Fall investiert hat! Ich kann sie daher von Herzen empfehlen. Vielen Dank für Alles!
AW

von A. W. am 13.10.2021 um 16:34 Uhr

Nie wieder....
Allgemeine Rechtsberatung
2020 hatte ich in der Kanzlei MSH Rechtsanwälte in Düsseldorf einen Termin zur Rechtsberatung. Zuvor sollte ich den gesamten Vorgang per E-Mail an Frau Hebben-Dietz versenden. Zum Termin haben es weder Frau Hebben-Dietz und/oder ihre Mitarbeiter-innen es geschafft, meine E-Mails zu sortieren, bzw. durchzulesen. Des Weiteren war eine Mithörerin an ihrer Seite. Im Gesprächsverlauf ging es hin und her und ich merkte, dass Frau Hebben-Dietz nicht im Thema war. Man möge mir den Ausdruck "herumeiern" verzeihen, aber das trifft es recht gut. Viel später war mir klar, dass diese Taktik von Frau Hebben-Dietz offensichtlich übliche Praxis ist. Im Laufe des Gespräches bot sie mir aber an, außergerichtlich tätig zu werden- für den Betrag von 1000,-Euro Vorschuss... Da ich mich für die Kostennote von insgesamt 226,10 Euro überhaupt nicht von Frau Hebben-Dietz beraten fühlte, lehnte ich dieses "Angebot" dankend ab! Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat auf Grund meiner Beschwerde bescheinigt, dass Frau Hebben-Dietz mit ihrem "Angebot" keinen Berufsrechtsverstoß begangen hat. Ich halte dagegen, das ihre mangelhafte "Rechtsberatung" durchaus den Zweck erfüllen sollte, über diesen Weg 1000,- Euro vorab zu kassieren. Und dies ist lt. RA-kammer total legal. Des Weiteren empfinde ich die Vorgehensweise von Frau Hebben-Dietz als zutiefst unmoralisch- nach meinem Verständnis macht eine seriöse Anwältin/ein seriöser Anwalt so etwas nicht. Sie wusste, dass ich zum damaligen Zeitpunkt gar nicht in der Lage war, ihr 1000,- Euro Vorschuss zu überweisen. Selbst wenn dem so gewesen wäre- ich war durch Frau Hebben-Dietz Nichtberatung sozusagen "geheilt" und habe ihr das Vertrauen entzogen. Mir war im Nachhinein auch klar, aus welchem Grund sie eine "Mithörerin" neben sich hatte.
Sehr geehrte Bewerterin,

bezugnehmend auf Ihre 1-Sterne-Bewertung stimmt es uns natürlich traurig, dass Sie nach wie vor unzufrieden sind, obwohl die Rechtsanwaltskammer klar und ausdrücklich meine überobligatorischen Bemühungen in Ihrer Angelegenheit herausgestellt hat. Gerne erläutern wir Ihnen aber unser übliches Vorgehen in der Kanzlei noch einmal:

Vor jedem Beratungstermin bitten wir u Übersendung der für den Fall relevanten Unterlagen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich um medizinrechtliche Sachverhalte handelt, damit die Zeit in der Beratung bestmöglich genutzt werden kann. Bei unvollständigen Unterlagen sind wir selbstverständlich auf weitere Ausführungen in der Beratung angewiesen, um den besten Lösungsweg zu entwickeln.

Bei den Beratungen sind häufig Rechtsreferendare oder einzuarbeitende Rechtsanwälte anwesend. Die Unterzeichnerin wurde oft von einer Junganwältin begleitet, um diese in das Medizinrecht einzuarbeiten. Selbstverständlich fragen wir unsere Mandanten vor jeder Beratung, ob sie mit der Anwesenheit einer weiteren Rechtsanwältin zu Einarbeitungszwecken einverstanden sind.

In den Kommentierungen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) findet man zeitliche Vorgaben für die Beratung eines Verbrauchers, wonach ca. eine Stunde angesetzt wird. Die Unterzeichnerin benötigt gerade bei medizinrechtlichen Mandaten meist zwei Stunden. Bei einer Beratungsdauer von zwei Stunden mit zwei Rechtsanwälten für einen Preis von EUR 226,10 kann man nur schwerlich von einer „mangelhaften Rechtsberatung“ sprechen. Das Gegenteil ist der Fall, denn die Unterzeichnerin hat den Anspruch, dass die Mandanten nach jeder Beratung wissen, was zu tun ist und welche Möglichkeiten sie haben.

Sofern die Mandanten der Unterzeichnerin nach der Beratung das Mandat übertragen, kommen natürlich weitere Kosten auf die Mandanten zu. Manchmal muss man auch einen bereits beendeten Prozess prüfen, um ggfs. Regressansprüche gegen Dritte geltend zu machen. Die rechtliche Prüfung eines bereits beendeten Prozesses, bei dem die Gerichtsakte mehrere Leitzordner füllt, erfolgt selbstverständlich nicht kostenlos. Entweder hat man eine Rechtschutzversicherung, welche die Kosten trägt oder man begleicht das Anwaltshonorar selbst. Ist man dazu finanziell nicht in der Lage, gibt es die Möglichkeiten der Beratungshilfe. Wenn man diese aber bereits bei einem anderen Rechtsanwalt in Anspruch genommen hat und eine zweite Meinung wünscht, muss man die Kosten der rechtlichen Prüfung selbst tragen.

Ihre Darstellung der Unterzeichnerin, sie habe Sie nicht ausreichend beraten und wolle sich anschließend auf Ihre Kosten bereichern, ist anhand der oben geschilderten üblichen Vorgehensweise der Kanzlei nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich erbringen sie mit ihren Beratungen und Vertretungen eine Dienstleistung, welche honoriert werden muss.

Wir hoffen, dass diese Klarstellung Ihnen dabei hilft, die Angelegenheit nunmehr final abzuschließen.
DS

von D. S. am 02.01.2021 um 11:02 Uhr

Gericht
Allgemeine Rechtsberatung
Als meine Vertreterin bei 2 Gerichtsterminen sehr kompetent.Ich fühle mich bei Ihr bestens aufgehoben.