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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

RF

von R. F. am 11.03.2024 um 10:43 Uhr

Erstkontakt
Verkehrsrecht
Sehr professionell und gut beratend, absolut zu empfehlen!
Sehr geehrter Herr Flohe,

vielen Dank für Ihre Bewertung. Sie haben mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Heimbürger telefoniert. Ich gebe ihm aber weiter, dass Sie mit der Beratung sehr zufrieden gewesen sind.

Ihre Kanzlei Heimbürger HP Rechtsanwälte Fachanwälte in Düsseldorf und mit Zweigstelle in Viersen
PD

von P. D. am 03.08.2022 um 08:17 Uhr

Handy am Steuer (Bußgeld + Punkt)
Verkehrsrecht
Herr Loske hat hervorragende Arbeit geleistet und eine Einstellung des Verfahrens erwirkt. Er wirkte höchst kompetent, mandanten- sowie lösungsorientiert. Nach mehreren Telefonaten fand er eine Lösung in meinem Sinne und setzte diese vor Gericht durch. Daher vollumfänglich zufrieden und absolut empfehlenswert.
Danke für die Blumen :-) gerade die Verteidigung gegen "Handyverstöße" ist eher schwierig. In Ihrem Fall war ich "kreativ" und habe wieder ein Mal Erfolg damit gehabt. Gern vertreten wir Sie auch künftig in unseren absoluten Schwerpunktgebieten im Strafrecht und dem Verkehrsrecht, wozu auch das Bußgeldverfahren einzuordnen ist. Ihr Verteidiger und Rechtsanwalt Stefan Loske, Kanzlei Heimbürger & Partner in Düsseldorf und Viersen.
OC

von O. C. am 22.06.2022 um 16:43 Uhr

Verkehrsfall
Verkehrsrecht
Herr Loske hat eine hervorragende Arbeit geleistet
Ihr Lob ist unser Ansporn! Wir freuen uns, dass auch Sie zufrieden mit unserer Leistung sind. Gern stehen wir Ihnen auch künftig in allen Fragen des Verkehrsrechts und des Strafrechts mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Kanzlei Heimbürger HP Heimbürger Rechtsanwälte Fachanwälte
MD

von M. D. am 18.08.2021 um 07:52 Uhr

Kann ich nur empfehlen
Strafrecht
Sehr zufrieden gewesen und Professionell
Danke für Ihre Weiterempfehlung! Wir freuen uns, dass Sie zufrieden mit unserer erfolgreichen Strafverteidigung sind! Einen Freispruch zu erzielen ist natürlich das bestmögliche Ergebnis. Daher haben Sie auch noch einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse im Hinblick auf die hier entstandenen Anwaltsgebühren, den wir nun in Ihrem Sinne verfolgen. Ihre Kanzlei für Strafrecht HP Heimbürger Partner Rechtsanwälte Fachanwälte in Düsseldorf und Viersen und Ihr Verteidiger Stefan Loske
SM

von S. M. am 20.05.2021 um 20:24 Uhr

Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
RA Loske hat sich umgehend um die Angelegenheit gekümmert, Rückfragen wurden sehr zeitnah (und auch noch oft abends!) beantwortet. Das Verfahren ist definitiv zu unserer Zufriedenheit ausgegangen. Fachlich und menschlich ist man hier sehr gut aufgehoben- kann ich definitiv nur weiterempfehlen.
Herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung! Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und stehen Ihnen gern auch zukünftig im Bereich des Strafrechts und der Ordnungswidrigkeiten mit Rat und Tat zur Verfügung. Ihre Kanzlei Heimbürger HP Partner Rechtsanwälte Fachanwälte in Düsseldorf und Viersen.
BF

von B. F. am 10.08.2020 um 13:45 Uhr

Trunkenheitsfahrt
Verkehrsrecht
positiv: - wirkte vom ersten Beratungsgespräch an intressiert und motiviert
- erklärte die teils komplizierten Sachverhalte sehr simpel und einfach
- achtet auf die finanzielle Belastung seines Mandanten (z.B. Berücksichtigung der Kosten eines Gerichtsverfahren etc.)
- erzielte das bestmögiche Ergebnis für mich

negativ: - Rückmeldungen dauerten teils etwas länger, wenn man ihn nicht direkt erreicht
FS

von F. S. am 06.02.2020 um 16:23 Uhr

Verfahrenseinstellung
Strafrecht
Danke, dass Sie mich vertreten haben! Sie haben mich ausführlich über Chancen und Risiken beraten. Dass wir ein Verteidigungsziel vereinbart haben, welches wir dann auch erreicht haben, hat mich sehr gefreut. Empfehlenswert!
DH

von D. H. am 21.01.2020 um 13:35 Uhr

Tolles Ergebnis!
Strafrecht
Trotz erheblichen Mißtrauens seitens der Staatsanwaltschaft und auch des Landgerichts hat Herr Loske die Zukunft meines Sohnes gerettet. Mein Sohn hat wieder eine Zukunft. So leicht kann man in eine solche Situation kommen. Das hätten wir von einem Rechtsstaat nicht erwartet. Wir danken Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz und können Sie nur weiterempfehlen.
BM

von B. M. am 21.07.2017 um 11:41 Uhr

Führerschein Bußgeldverfahren mit Punkteintragung am Amtsgericht Schleiden
Verkehrsrecht
Hervorragende Strategie mit Erfolg, das Verfahren wurde eingestellt.
Wir freuen uns über Ihr Lob! Unsere erfolgreiche Verteidigung war in Ihrem Fall von besonderer Bedeutung, da Ihnen der spätere Entzug der Fahrerlaubnis seitens der Fahrerlaubnisbehörde drohte. Es hat sich wieder einmal gezeigt, das auch im Bußgeldverfahren die richtige Verteidigungsstrategie von ernormer Bedeutung ist. Gute Fahrt wünschen wir Ihnen und stehen gern auch zukünftig bei Bußgeldverfahren oder anderen von uns betreuten Rechtsgebieten zur Verfügung. Ihre Kanzlei Heimbürger & Partner in Düsseldorf und Viersen.
JZ

von J. Z. am 04.06.2014 um 22:14 Uhr

Kaufpreisminderung aufgrund falscher Angaben / Aussagen und vermeintlicher Täuschung.
Allgemeines Vertragsrecht
Nicht empfehlenswert!

Die Erreichbarkeit unserer Anwältin war allgemein sehr schwierig, es gab nahezu keine aktive Kommunikation seitens der Kanzlei (abgesehen von der Rechnungsstellung). Auch auf wiederholte Anfragen haben wir oft keine Antwort oder Rückmeldung erhalten. Wichtige und terminkritische Schreiben an die Gegenseite sind trotz mehrfacher Nachfrage unsererseits schließlich verspätet und unabgestimmt versendet worden.

Die Qualität der Beratung war ebenfalls nicht zufriedenstellend. So erhielt z.B. der bevollmächtigte Anwalt für den Gerichtstermin eine völlig andere (negativere) Einschätzung unserer Anwältin als wir selbst. Und das obwohl wir mehrfach explizit um eine offene und ehrliche Meinung gebeten haben. Darüber hinaus erhielt der bevollmächtigte Anwalt eine weitgehend unzutreffende Information über die Beweislage.

Als Resümee bleibt der Eindruck zurück, als wäre der Fall durch die Kanzlei mit möglichst minimalem Aufwand und ohne besonderes Engagement abgewickelt worden.
Somit kann ich HWPG leider absolut nicht empfehlen!
Sehr geehrter Herr Z.,
Sie haben uns beide mit Anrufen in der Kanzlei so bombardiert, dass der Kanzleibetrieb gestört wurde. Wir haben Sie stets zeitnah über alle wichtigen Ereignisse informiert. Der Grund für Ihre Unzufriedenheit liegt darin, dass Sie und Ihre Frau uns FALSCHE Angaben zu den Eigenschaften des Kaufgegenstands (Expeditionsmobil)gemacht haben. So haben Sie uns mitgeteilt, das Dach des Fahrzeugs bestünde aus Kunststoff und daher müsse der Kaufpreis um mindestens 10.000,- EUR gemindert werden. Diese von Ihnen behauptete Tatsache war Hauptminderungsgrund des daraufhin von uns eingeleiteten Klageverfahrens. Im Verfahren stellte sich heraus, dass das Dach NICHT zu beanstanden war, da es aus Aluminium bestand. Wir haben den unter diesen Umständen bestmöglichen Vergleich erzielt.