Kanzlei-Impressum

Schmidt Neidlinger Gerken Rechtsanwälte Partnerschaft
Kieler Straße 86
D-24119 Kronshagen

Telefon: +49 (0)431 58 67 90
Telefax: +49 (0)431 58 67 929

E-Mail: kanzlei@schmidt-neidlinger.de
Website: www.schmidt-neidlinger.de

Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Registernummer PR 400 KI. Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Rechtsanwältin Stefanie Neidlinger, Rechtsanwalt Thomas Gerken.

Die Anwälte der Kanzlei Schmidt Neidlinger Gerken führen die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" oder "Rechtsanwältin". Diese wurde ihnen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die von Rechtsanwältin Neidlinger geführten Fachanwaltsbezeichnung “Fachanwalt für Sozialrecht” wurde von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer verliehen.

Alle Anwälte der Kanzlei gehören der Schleswig- Holsteinischen Rechtsanwaltskammer an, die auch zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
D-24837 Schleswig

Tel.: +49 (0)4621 93 91 0
Fax: +49 (0)4621 93 91 26

Website: www.rak-sh.de

Berufsrechtliche Regelungen für deutsche Rechtsanwälte:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Sie können diese berufsrechtlichen Regelungen bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de einsehen.

Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwältin Neidlinger besteht bei der Allianz-Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt Gerken besteht bei der ERGO Versicherung AG (ehemals Victoria), Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).