Rechtsanwalt Dr. Steffen Beilke
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Über mich
Rechtsanwalt Dr. Steffen Beilke
Fachanwalt Erbrecht / Fachanwalt Familienrecht
Vita
Ich wurde 1980 in Brandenburg/Havel geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und der Université Paris X (Erwerb der licence en droit), absolvierte ich das Referendariat beim Brandenburgischen Oberlandesgericht und war als Referendar u.a. im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg bzw. in der Deutschen Botschaft in Bern beschäftigt. Anschließend schloss ich meine Promotion an der Universität Potsdam ab. Danach lehrte ich an der FernUniversität in Hagen. Ich bin seit August 2012 für die Kanzlei Sobczak & Partner als Rechtsanwalt tätig und lehre als Dozent an der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg.
Familienrecht
Nicht jede Beziehung und schon gar nicht jede Ehe endet im ewigen Glück. Lassen Sie sich von mir im Trennungs- und Scheidungsfall unterstützen, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hier gilt es, eine sinnvolle Lösung für den Umgang und das Sorgerecht zu finden sowie Unterhaltsansprüche – auch für Ehegatten – zu berechnen und ggf. geltend zu machen. Weiterhin unterstütze ich bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung sowie der Durchführung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs. Zögern Sie nicht, sich auch in Fällen häuslicher Gewalt vertrauensvoll an mich zu wenden.
Erbrecht
Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.
Zivilrecht
Im Zivilrecht werden große Teile des täglichen Lebens geregelt, egal ob es sich z. B. um den Wocheneinkauf, eine Autoreparatur oder ein Geburtstagsgeschenk handelt. Aus dieser Vielzahl verschiedenster Geschäfte entstehen genauso viele rechtliche Streitigkeiten. Ich unterstütze Sie u. a. qualifiziert bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung oder Minderung, sorge für die Geltendmachung Ihrer entstandenen Schadensersatzansprüche oder wahre, falls nötig, engagiert Ihre Interessen im Zuge von Zivilprozessen. Häufig kann ich jedoch schon durch ein anwaltliches Schreiben oder den Erlass eines Mahnbescheids eine Klärung Ihres Konfliktfalls erreichen.
Kaufrecht
Im Bereich des Kaufrechts berate ich Sie sowohl beim Abschluss eines Kaufvertrags als auch im Falle von vertraglichen Mängeln. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung von Kaufverträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen und informiere Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten. Zudem vertrete ich Sie in Verhandlungen mit Vertragspartnern, prüfe Ihre Ansprüche auf Vertragserfüllung oder verhelfe Ihnen zum Eigentum durch die Übergabe der Kaufsache.
Wirtschaftsrecht
Auf dem Feld des Wirtschaftsrechts biete ich Ihnen als angehender Unternehmer qualifizierte Gründungsberatung und unterstütze Sie umfassend bis hin zur Regelung der Unternehmensnachfolge oder dem Ende Ihrer Unternehmertätigkeit. Außerdem stehe ich Ihnen gerne bei der Abwicklung des Tagesgeschäfts sowie der damit verbundenen Durchführung von Transaktionen wie Unternehmenskäufen, Umwandlungen, Fusionen oder Unternehmensverkäufen mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus kläre ich in Ihrem Auftrag aber auch sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beantragung von Zuschüssen oder Subventionen.
Öffentliches Baurecht
Wenn Sie Ärger mit Ihrem Nachbarn haben, weil dieser Ihre Hecke oder Ihren Baum abgeschnitten hat oder Sie vor lauter Baulärm nicht schlafen können, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Ihrem Nachbarn und sorge für die Einhaltung nachbarschaftsrechtlicher Normen.
Öffentliches Recht
Wenn Sie einen Bescheid von einer Behörde (z. B. Ablehnung der Baugenehmigung) bekommen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit des Bescheides und informiere Sie über die Möglichkeit, diesen anzufechten, falls er nicht rechtswirksam ist.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil. Übrigens: Meine Rechtstipps halten Sie über aktuelle und geltende Gesetze kostenfrei und unverbindlich auf dem Laufenden!
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