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Gesamtbewertung
4,9
192 Bewertungen
Ich zahle noch Unterhalt für 2 recht lang studierende Kinder. Wie lang muss ich noch zahlen? am 10.11.2014 Ich fühle mich doch Herr Rupprecht sehr kompetent beraten!
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für Ihre Bewertung !
MfG
RA RUPPRECHT
Unfallschaden am 27.10.2014 Wir haben uns bereits um zweiten Mal auf die Rechtsberatung von Herrn Rupprecht verlassen und sind wieder voll und ganz zufrieden! Eingehende, umfassende Beratung + professionelle Abwicklung. Wir würden diese Kanzlei jederzeit wieder aufsuchen und empfehlen sie bereits Freunden und Bekannten.
Scheidung am 09.10.2014 Ich wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten und begleitet.
Neuberechnung am 06.09.2014 Beratungshilfescheine sind wegen des geringen Honorars bei Rechtsanwälten eher unbeliebt . Der Rechtsanwalt erhält dafür aus der Staatskasse einen Pauschalbetrag von 35€. Das dies der Grund für die schlechte oder besser gesagt für keine Beratung meiner beiden Söhne war kann ich nur vermuten. Nachdem Herr Rupprecht im ersten Satz die Vermögensverhältnisse geklärt hatte und für sich erkannte, dass meine studierenden Söhne nicht grade solvent sind, kommentierte er : Zitat: "hier gibt es nichts pro Forma.... Hier gibt es nur pro Geld. "Seit 20 Jahren finde ich gemeinsam mit Anwälten Wege um die Unterhaltsansprüche für meine Kinder gelten zu machen. Herr Rupprecht kannte die Vorgeschichte nicht. Er hat sie auch nicht hinterfragt. Statt dessen hat er mich als gegnerische Partei bezeichnet. Schade Herr Rupprecht. hätten sie sich 2 Minuten Zeit genommen und mal bestehende Unterhaltsansprüche hinterfragt, wäre ihnen wahrscheinlich schnell klar geworden, dass ein Anspruch auf einen Beratungshilfeschein nicht besteht und sie hätten den in ihrer Kanzlei üblichen Höchstsatz für Beratungsgespräche von 249,90 € gleich zwei mal dem Vater in Rechnung stellen können.
Kommentar des Rechtsanwalts: Hallo Frau Becker,
über Beratungshilfe konnten wir gar nicht mehr sprechen, da Sie Ihre Söhne ja mitten im Gespräch aufgefordert haben, die Kanzlei zu verlassen. Ich möchte nur kurz auf die Stichworte "Parteiverrat" und "Interessenkonflikt" hinweisen. Ich DARF nicht einen Ihrer Söhne UND Sie vertreten, was Sie offenkundig wollten. Sie wären meine "Gegnerin", wenn ich Unterhalt für einen Volljährigen Sohn von Ihnen berechnet und geltend gemacht hätte, da der Anspruch sich dann gegen BEIDE Elternteile richtet.
Sie wollten, dass pro forma", also nur zum Schein (Duden), ein Sohn mich mandatiert, Sie aber die Rechnung bezahlen. DIES habe ich selbstverständlich abgelehnt, worauf Sie Ihre Söhne "wieder mitnahmen".
Erstberatung kostet bei mir 90,00 € siehe www.anwalt-in-do.de
MfG RA RUPPRECHT
Familienrecht am 07.08.2014 Sehr gute Beratung und Unterstützung in Sachen Scheidung
Unterhaltsangelegenheiten am 01.07.2014 Wir wurden in Unterhaltsfragen sehr freundlich und vor allem sachkompetent und ehrlich beraten und fühlten uns sehr gut "aufgehoben".
unverschuldeter Verkehrsunfall am 18.06.2014 Es wurde alles zu meiner vollsten Zufriedenheit geregelt.
Unterhaltsrecht am 10.06.2014 Herr Rupprecht hat mich in meiner Angelegenheit zum Elternunterhalt vertreten und ich kann Ihn ausnahmslos weiterempfehlen.
Freundlich, Kompetent und Hilfsbereit.
Meine Fazit: 5 sterne
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Gerne stehe ich Ihnen in familienrechtlichen Angelegenheiten und Verkehrsunfallsachen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stephan Rupprecht
OWI am 25.05.2014 Herr Rupprecht hat mir im aktuellen Streitfall bewiesen, dass er sich nicht nur auf dem Gebiet des Familienrechtes auskennt, sondern auch ein excellenter Verkehrsrechts-anwalt ist.

super Arbeit !!
Umgang/Sorge am 25.05.2014 Die Beratung und juristische Durchführung (Gerichtstermine etc.) sind mehr als empfehlenswert. Herr Rupprecht bewies stets durch seine ruhige und stilsichere Art, welche Wohl auf seine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht herrührt, das er der richtig Partner in einem einem Rechtsstreit beim Thema Umgangsrecht ist.

Vielen Dank für alles !!
Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich am 16.05.2014 Durch Herrn Rupprecht fühlte ich mich in einer schwierigen Lebensphase kompetent, zuverlässig und sehr menschlich betreut. Vor Gericht und vor der Gegenseite trat er je nach Erfordernis mal höflich-bestimmt, mal kommunikativ-diplomatisch auf.
Dieser Anwalt versteht sein Handwerk!
Familienrecht am 14.04.2014 Als nicht verheirateter Vater im Streitfall (wegen gemeinsamen Sorgerechtes) gegen eine Mutter, die seit Jahren blockiert, kann ich die durch RA Rupprecht erfolgte Beratung leider nur bedingt positiv bewerten. Herr Rupprecht klärte über formale Rechtsfragen auf, zeigte allerdings nur wenig Interesse und Engagement für den Einzelfall.
Kommentar des Rechtsanwalts: Die gemeinsame Sorge wird auch nach der BGH Entscheidung nur unter ganz engen Voraussetzungen gegen den Willen des alleinsorgeberechtigten Elternteils eingerichtet. Aus meiner Sicht war gerade in diesem Einzelfall die Erfolgsaussicht nicht gegeben. Diese Beratung erfolgte, um Kosten, Enttäuschungen und ein langwieriges Verfahren abzuwenden.
Selbst bei einer schwierigen Situation wurde eine Loesung gefunden. Ich wurde sehr gut beraten. am 17.02.2014 Ich wurde sehr gut beraten. Ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen.Selbst in in einer schwierigen Situation wurde eine Loesung gefunden.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für Ihre Bewertung !
Familienrecht am 04.11.2013 Einfache Scheidung ohne viel Regulierungsbedarf verlief einwandtfrei.Gute Beratung,ebenfalls gute Hilfestellung bei Fragen.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.

Gerne stehe ich Ihnen in familienrechtlichen oder auch anderen Angelegenheiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
STEPHAN RUPPRECHT
Scheidung und Kindesunterhalt am 31.10.2013 Vielen Dank für alles.
Kommentar des Rechtsanwalts: gern geschehen ;)

Ich steh weiter zu Ihrer Verfügung !

Freundliche Gr[sse

Ihr
RA STEPHAN RUPPRECHT
Scheidung am 10.09.2012 <b>Das war gut:</b> Alles nahezu perfekt. Freundliche und angenehme Atmospäre.<br><b> Das war nicht so gut:</b> Keine Beanstandungen.
Familienrecht am 05.09.2012

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