Wer trifft für Sie rechtliche Entscheidungen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind? Bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht selbst, wer für Sie bestimmt, wenn Sie das selbst nicht mehr können.
Sie wollen Ihr Schicksal selbst bestimmen, bevor Sie gesundheitlich oder geistig nicht mehr dazu in der Lage sind? Die Patientenverfügung regelt in diesen Fällen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen und unterlassen werden sollen.