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Rechtsanwalt

Philipp Grassl

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für

  • Strafrecht
Über 19 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2005 und über 19 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
MF
von M. F. am 21.03.2024 um 09:29 Uhr
Ganz hervorragend!
Strafrecht

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Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz. 

Bitte kontaktieren Sie mich vorab per Telefon: 

0261 97381847 oder 0179 5961814.




Rechtsanwalt PHILIPP GRASSL

Fachanwalt für Strafrecht

Clemensstr. 2, 56068 Koblenz

Telefon: 0261 97381847

Mobil: 0179 5961814

Telefax: 0261 97381849

E-Mail: anwalt@strafrechtgrassl.de 

Homepage: www.strafrechtgrassl.de 

       



Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie in jeder kritischen Situation: 

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten haben, berate und vertrete ich Sie von Anfang an. Im Falle einer Durchsuchung, Festnahme oder Verhaftung können Sie mich jederzeit mobil kontaktieren. Sie haben eine Anklageschrift erhalten? Ich vertrete Sie bundesweit vor jedem Strafgericht (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte). 

In unserem ersten Gespräch bewerte ich Ihr Anliegen rechtlich und gebe Ihnen eine Übersicht über die Möglichkeiten der Verteidigung. Auf der Grundlage des Inhalts der Akteneinsicht entwickle ich mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie und setze diese durch. 

Die Anwaltskosten besprechen wir im ersten Termin. Vieles ist möglich: Grundsätzlich berechnen sich die Kosten eines Wahlverteidigers nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Um Ihnen eine bessere Kostenkontrolle zu ermöglichen, besteht auch die Möglichkeit einen Festpreis mit mir zu vereinbaren. In vielen Fällen ebenfalls möglich: Übernahme Ihres Falls als Pflichtverteidiger, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Kostenübernahme durch die Staatskasse, Kostenübernahme durch eine Versicherung oder durch den prozessualen Gegner.

Verteidigung im BtMG: §§ 29, 29a, 30, 30a BtMG: Anbau von BTM; Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe und Erwerb von BTM; aber auch Abgabe von BtM an Personen unter 18 Jahren; Handeltreiben, Herstellen, Abgeben oder Besitzen von BtM in nicht geringer Menge; Bandenmäßiges Anbauen, Herstellen, Handeltreiben; Abgeben, Verabreichen oder Überlassen von BtM zum unmittelbaren Verbrauch mit Todesfolge; Unerlaubtes Einführen von BtM in nicht geringer Menge; Bandenmäßiges Anbauen von BtM in nicht geringer Menge, bzw.  Herstellen, Handeltreiben, Ein- oder Ausführen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bestimmen einer Person unter 18 Jahren durch eine Person über 21 Jahren; bewaffneter BTM-Handel in nicht geringer Menge, bzw. Einführen, Ausführen oder Sichverschaffen von BTM in nicht geringer Menge. Beratung zu Entgiftung, Therapie und Unterbringung (§ 35 BtMG oder § 64 StGB). Beratung zu Amphetamin; Benzodiazepin; Cannabis (Marihuana, Gras, Blüten, Weed, Haschisch, THC); CBD, Codein; Crack; Diazepam; Fenetyllin; GHB; Heroin; JWH-018 u.a.; Kokain; Kodein, LSD; MDA MDE MDMA; MDMB; MDPV; Methadon; Methamphetamin; Morphin; Opium; Oxazepam; Psilocin (Psilocybin, Pilze) u.a. 

Vertretung bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten: § 211 StGB Mord; § 212 StGB Totschlag; § 213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags; § 216 StGB Tötung auf Verlangen; § 222 StGB Fahrlässige Tötung; § 223 StGB Körperverletzung; § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung; § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen; § 226 StGB Schwere Körperverletzung; § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge und § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung.

Verteidigung bei Eigentums- und Vermögensdelikten: § 242 StGB Diebstahl; § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls; § 244 StGB Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; § 244a StGB Schwerer Bandendiebstahl; § 246 StGB Unterschlagung; § 249 StGB Raub; § 250 StGB Schwerer Raub; § 251 StGB Raub mit Todesfolge; § 252 StGB Räuberischer Diebstahl; § 253 StGB Erpressung; § 255 StGB Räuberische Erpressung; § 257 StGB Begünstigung; § 259 StGB Hehlerei; § 260 StGB Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei; § 260a StGB Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; § 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; § 263 StGB Betrug; § 263a StGB Computerbetrug; § 264 StGB Subventionsbetrug; § 264a StGB Kapitalanlagebetrug und § 266 StGB Untreue.

Vertretung im Sexualstrafrecht: § 174 StGB sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; § 174a StGB sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen; § 174b StGB sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung; § 174c StGB sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses; § 176 StGB sexueller Missbrauch von Kindern; § 176a StGB schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; § 177 StGB sexuelle Nötigung; Vergewaltigung sexueller Übergriff; § 178 StGB sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge; § 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger; § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten; § 181a StGB Zuhälterei; § 182 StGB sexueller Missbrauch von Jugendlichen; § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen; § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses; § 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften; § 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften; § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften; § 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften; § 184d StGB Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien; § 184e StGB Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen; § 184f StGB Ausübung der verbotenen Prostitution; § 184g StGB Jugendgefährdende Prostitution; § 184i StGB sexuelle Belästigung.

Vertretung im Bereich der politisch motivierten Delikte: § 84 StGB Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei; § 85 StGB Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot; § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; § 87 StGB Agententätigkeit zu Sabotagezwecken; § 88 StGB Verfassungsfeindliche Sabotage; § 89 StGB Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane; § 89c StGB Terrorismusfinanzierung, § 90 StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten; § 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole; § 123 StGB Hausfriedensbruch; § 124 StGB Schwerer Hausfriedensbruch; § 125 StGB Landfriedensbruch; § 125a StGB Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs; § 127 StGB Bildung bewaffneter Gruppen; § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen; § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen; § 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; § 130 StGB Volksverhetzung; § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.

Ich freue mich auf den Kontakt mit Ihnen. 




Philipp Grassl ist gelistet in Rechtsanwälte Koblenz und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.

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