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Bei allen erbrechtlichen Gestaltungen gilt: „Safety First“ vor Steueroptimierung!
Bei allen erbrechtlichen Gestaltungen gilt: „Safety First“ vor Steueroptimierung!
| 08.05.2019 von Rechtsanwalt Dirk Linnemann
Als Fachanwalt für Steuerrecht werde ich häufig gebeten, bei Unternehmensnachfolgen, vorweggenommener Erbfolge und der Erststellung von (Unternehmer-)Testamenten behilflich zu sein und möglichst steueroptimierte Lösungen zu erarbeiten. Bei …