1 Ergebnis

Suche wird geladen …

Rechtsirrtümer: Eltern haften für ihre Kinder
Rechtsirrtümer: Eltern haften für ihre Kinder
| 29.09.2016 von Rechtsanwalt Felix Petrikowski
„Eltern haften für ihre Kinder“ Falsch! Die Haftbarkeit ist für Minderjährige im Zivilrecht klar geregelt. Kinder bis einschließlich 6 Jahre haften nie. Zwischen 7 und 9 haften Kinder zumindest im Straßenverkehr nicht, z. B. bei einem …