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Altkleiderabfallentsorgung - keine Monopolstellung des Staates
Altkleiderabfallentsorgung - keine Monopolstellung des Staates
| 08.07.2013 von Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Gewerbliche Entsorgungsfirmen dürfen Altkleidersammlungen durch Aufstellen von Sammelcontainern durchführen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Eilverfahren mit nun bekanntgegebenen Beschlüssen vom 30.04.2013 entschieden …