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Fristablauf bei spanischer Steueramnestie 30. November 2012
Fristablauf bei spanischer Steueramnestie 30. November 2012
| 03.09.2012 von Rechtsanwalt Wilhelm Segelken
Ein günstiger Steuersatz von 10 % wird bei den Steueramnestierten in Spanien erhoben. Die Frist für die Anmeldung von nicht deklarierten Steuern endet am 30. November 2012. In einem Kurzbeitrag „Steueramnestie in Spanien" (Meyer/Hernandez) …