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BAG: Befristungsabrede muss Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar regeln
BAG: Befristungsabrede muss Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar regeln
24.06.2017 von Rechtsanwalt Olaf Haußmann
… oder mit Erreichung des der Befristung zugrundeliegenden Zwecks ohne zusätzliche Kündigung endet. Ob eine solche Einigung vorliegt, ist im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln Zur Sache Der Kläger bei der Bundestagsverwaltung als Beamter