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Rechtliche Änderungen ab 2020
Rechtliche Änderungen ab 2020
| 03.02.2020 von Rechtsanwalt René Jentzsch
Bußgeldern steht künftig auch ein Monat Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse im Raum. Ein bußgeldbewehrtes Halteverbot auf Radschutzstreifen soll ebenso eingeführt werden, wie eine neue Haltelinie aus „Haifischzähnen“ (Zeichen 342) an gleichrangigen Kreuzungen oder bei bevorrechtigtem Radverkehr. René Jentzsch, Rechtsanwalt