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Die neue Datenschutzverordnung ab Mai 2018 gilt auch für Vereine
Die neue Datenschutzverordnung ab Mai 2018 gilt auch für Vereine
| 24.03.2018 von Rechtsanwalt Wolfgang Maurer
Nicht alles ist neu, aber vieles auch klargestellt, in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVI), die am 25.05.2018 in Kraft tritt. Bußgelder bis zu 25.000,00 € können verhängt werden, wenn mit personenbezogenen Daten nicht aufgepasst …