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Der Geschäftsführer im Verein - Lösung: der Besondere Vertreter?
Der Geschäftsführer im Verein - Lösung: der Besondere Vertreter?
| 07.07.2015 von Rechtsanwältin Maja Reuter
Die Führung der Geschäfte obliegt im Verein nach § 26 BGB dem Vorstand. Dies heißt, daß grundsätzlich die Geschäftsführung und Vorstand identisch sind. Das Vereinsrecht sieht grundsätzlich nicht vor, daß die Geschäfte nicht vom Vorstand …