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Ein Verein verfolgt nur bei einer Förderung der Allgemeinheit gemeinnützige Zwecke
Ein Verein verfolgt nur bei einer Förderung der Allgemeinheit gemeinnützige Zwecke
| 09.08.2017 von Rechtsanwalt Kay Hübner
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil v. 17.05.2017, V R 52/15 , entschieden, dass ein Verein, der Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig ist. Die Gemeinnützigkeit scheitere nach den Richtern daran, dass sie nicht …