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Welpenkauf – Mängelrechte / Gewährleistung
Welpenkauf – Mängelrechte / Gewährleistung
| 09.01.2018 von Rechtsanwalt Matthias Volquardts
Der Welpe ist keine Sache, aber gemäß § 90a BGB im Ergebnis so zu behandeln. Für den Welpenkauf gilt somit das Kaufrecht des BGB mit seinen Regelungen zu Nachbesserung und Nachlieferung , Minderung , Rücktritt und Schadensersatz