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24.06.2013
von SZ-Rechtsanwälte
Im Arbeitszeitgesetz und in der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ist für Arbeitnehmer eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden je Woche vorgeschrieben. Wenn der Arbeitgeber eine längere Arbeitszeit vom Arbeitnehmer fordert oder darüber …