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Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen das Bestellerprinzip ab
Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen das Bestellerprinzip ab
| 28.05.2015 von Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Vom 01.06.2015 an gilt: Wer bei Wohnungsvermietungen den Makler beauftragt, muß ihn grundsätzlich bezahlen. Der dagegen gerichtete Eilantrag zweier Makler wurde zurückgewiesen (BVerfG, AZ: 1 BvQ 9/15) . Das Gericht verlautbart in seiner …