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Vermieter, Verkäufer und auch Immobilienmakler: Energieverbrauch in Immobilienanzeigen ist anzugeben
Vermieter, Verkäufer und auch Immobilienmakler: Energieverbrauch in Immobilienanzeigen ist anzugeben
| 06.10.2017 von Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Vermieter und Verkäufer von Immobilien müssen bereits seit Mai 2014 in Immobilienanzeigen über den Energieverbrauch des jeweiligen Gebäudes informieren. Seit Mai 2015 droht sonst ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Auch Immobilienmakler …