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Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen Afghanen, keine inländische Fluchtalternative
Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen Afghanen, keine inländische Fluchtalternative
| 03.11.2018 von Rechtsanwältin Manuela Schwennen
Dem von der Kanzlei Schwennen vertretenen Afghanen, der 36 Jahre alt ist, verheiratet ist und 7 Kinder hat, wurde vor dem VG Halle (1 A 714/16 HAL) in der mündlichen Verhandlung am 02.11.2018 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Das …