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Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung müssen erstattet werden
Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung müssen erstattet werden
| 26.05.2011 von Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
Wer ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände verlässt, muss dem Tankstellenbetreiber die zur Ermittlung seiner Adresse aufgewandten Kosten erstatten, selbst wenn diese ein Vielfaches des nicht bezahlten Treibstoffs betragen. Im …
Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung müssen erstattet werden
Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung müssen erstattet werden
| 10.05.2011 von Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
Wer ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände verlässt, muss dem Tankstellenbetreiber die zur Ermittlung seiner Adresse aufgewandten Kosten erstatten, selbst wenn diese ein Vielfaches des nicht bezahlten Treibstoffs betragen. Im …