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13.10.2015
von Rechtsanwältin Katrin Freihof
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 04.12.2014 (AZ: I-2 U 28/14) entschieden, dass bei reinen Werbebroschüren keine Pflichtangaben nach der TextilkennzVO zu machen sind, wenn es keine Möglichkeit für die Kunden gibt, …