Bewertung vom 03.11.2017
Rechtsanwalt Christoph Jäger (Dres. jur. Andresen und Kollegen)
| Brinckmannstr. 13, 25813 Husum
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Ich hatte heute in der Kanzlei Dr. Andresen einen Termin bei Rechtsanwalt Jäger. Den Termin hatte ich mir 4 Tage zuvor geben lassen. Ich war dann auch 15 Minuten vor dem Termin in der Kanzlei. Ich durfte ein Blatt ausfüllen und mir wurde gesagt, dass es noch einen Augenblick dauert. Nach einer Wartezeit von 50 Minuten habe ich mich dann erkundigt, wielange ich wohl noch warten müßte. Die freundliche Gehilfin rief Herrn Jäger an und meinte, es dauert wohl noch eine halbe Stunde. Auf meine Nachfrage hin, ob ich dann auch Gehör finde, rief die nette Dame nochmal Herrn Jäger an. Ein kurzes Nein war die Antwort und, ob ich einen neuen Termin möchte.
Ich habe Verständnis dafür, dass es Ursachen gibt, die dringlicher sind als mein Anliegen. Das der Termin an diesem Tag nicht zustande kommt, war Herrn Jäger bereits bei meinem Eintreffen klar. Mich dann 50 Minuten warten zu lassen und dann wegschicken, finde ich absolut unpassend. Das habe ich auch freundlich kund getan. Ich hätte erwartet, dass Herr Jäger mich anruft und sich entschuldigt. Leider ist das nicht passiert. Nun habe ich mir einen Termin in einer anderen Kanzlei geben lassen, jedoch wieder eine Woche Zeit verschenkt.
von H. P.
Kommentar des Anwalts:
Es ist richtig, dass es bedauerlicherweise im vorliegendem Fall zu einer längeren Wartezeit gekommen ist. Wir sind bestrebt, Wartezeit nach Möglichkeit zu vermeiden, wenn Mandanten Termine haben. Die Gesprächsdauer lässt sich jedoch nicht immer exakt planen und vorhersehen. Ich hatte an diesem Vormittag zwei Beratungsgespräche, bei denen es jeweils um Erstberatungen im Rahmen von Ehescheidungssachen ging. Für jedes dieser Gespräche war eine Zeitdauer von einer Stunde vorgesehen. Üblicherweise komme ich mit diesem Zeitraum auch aus. An diesem Vormittag war es so, dass beide Besprechungen wider Erwarten deutlich länger dauerten. Dies hatte zur Folge, dass der Mandant deutlich länger warten musste als dies üblicherweise bei uns der Fall ist. Dem Mandanten wurde dann angeboten, einen neuen Besprechungstermin für den Nachmittag zu vereinbaren, dies lehnte er ab. Wir bedauern, dass es zu dieser Verzögerung gekommen ist und bitten auf diesem Wege um Entschuldigung.