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28.04.2017
von Rechtsanwalt Sven Schoenfelder
„Ohne Schuss kein ius “ Dieser – häufig scherzhaft verwendete – Grundsatz bedeutet, dass ein Rechtsanwalt ohne Vorschuss nicht arbeiten wird. Die Möglichkeit, einen Vorschuss zu verlangen, findet seine Berechtigung in § 9 RVG. Und dies …