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Ergänzende Altersvorsorge bei bestehender Unterhaltspflicht
Ergänzende Altersvorsorge bei bestehender Unterhaltspflicht
| 01.07.2013 von Rechtsanwältin Petra Gartz
Ein Unterhaltsschuldner kann von seinen steuerpflichtigen Einkünften die angemessenen Vorsorgeaufwendungen abziehen. Es handelt sich hierbei um die Aufwendungen für Krankheits- und Pflegevorsorge, für Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge …