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Bewerber sind am „Probearbeitstag“ gesetzlich unfallversichert
Bewerber sind am „Probearbeitstag“ gesetzlich unfallversichert
| 30.08.2019 von Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Während Arbeitnehmer für Arbeits- oder Wegeunfälle gesetzlich unfallversichert sind, besteht für Unfälle im Rahmen von Bewerbungsgesprächen in der Regel kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Das Bundessozialgericht hat nunmehr über …
Sturz aus dem eigenen Fenster kann versicherter Arbeitsunfall sein
Sturz aus dem eigenen Fenster kann versicherter Arbeitsunfall sein
| 08.10.2017 von Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Arbeitnehmer sind auf ihrem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit oder zurück nach Hause in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hierbei beginnt der Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit grundsätzlich mit dem Durchschreiten …