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Psychische Störung nach einem Banküberfall? LSG BaWü: Opferentschädigung nach dem OpferentschädigungsG
Psychische Störung nach einem Banküberfall? LSG BaWü: Opferentschädigung nach dem OpferentschädigungsG
| 21.01.2013 von Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Das Landessozialgericht BaWÜ hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Banküberfall mit einer ungeladenen Schreckschusswaffe mit den Worten „Geld her, das ist kein Spaß!" ein „ tätlicher Angriff" im Sinne des OEG ist. Das LSG Heilbronn …