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Flächenangaben beim Immobilienkauf: Nur was im Notarvertrag steht, gilt auch
Flächenangaben beim Immobilienkauf: Nur was im Notarvertrag steht, gilt auch
| 29.03.2018 von Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
So hat es der BGH in seinem Urteil vom 06. November 2015 (Az. V ZR 78/14) entschieden. Bei einem Hauskauf steht dem Käufer daher in der Regel kein Minderungsrecht zu, wenn die tatsächliche Fläche nach Wohnflächenverordnung (ca. 172 qm) …
Angabe eines falschen Baujahrs im Grundstückskaufvertrag – Rückabwicklung des Vertrags?
Angabe eines falschen Baujahrs im Grundstückskaufvertrag – Rückabwicklung des Vertrags?
| 21.01.2018 von Rechtsanwältin Nicola Schulze
Problem/Sachverhalt: Im notariellen Kaufvertrag über den Erwerb eines Wohnhauses wurde Nachfolgendes vereinbart: „ Es handelt sich um ein Gebäude aus dem Jahr 1997, das seither nicht mehr saniert oder modernisiert wurde und auch in der …