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25.06.2019
von Rechtsanwalt Fabian Bödecker
Wer eine über seinem Grundstück schwebende Drohne mit einem Luftgewehr vom Himmel holt, kann nicht wegen Sachbeschädigung belangt werden. Das entschied das Amtsgericht Riesa in einem nun veröffentlichen Urteil, das einen Mann entsprechend …