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10.01.2011
von Rechtsanwalt Steffen Hammer
Der BGH hat am 01.12.2010 (XII ZR 19/09) noch einmal klargestellt, dass ein Anspruchsübergang gem. § 33 Abs. 1 SGB II in der bis Ende 2008 geltenden Fassung nur insoweit statthaft ist, als der Unterhaltsberechtigte tatsächlich Leistungen …