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Kassenärzte dürfen ungestraft Vorteile von Pharma-Unternehmen annehmen
Kassenärzte dürfen ungestraft Vorteile von Pharma-Unternehmen annehmen
| 25.06.2012 von Rechtsanwalt RA StB FA Michael F. Eulerich
Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen …