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Kein Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Lieferung mangelhafter Sachen zwischen Unternehmern
Kein Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Lieferung mangelhafter Sachen zwischen Unternehmern
| 13.05.2014 von Heinz Rechtsanwälte
Mit einem nicht ungewöhnlichen Problem hat sich der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 02.04.2014, Aktenzeichen VIII ZR 640/13, befasst: Es ging um die Frage, ob beim Einbau fehlerhaft gelieferten Materials der Verkäufer neben der …