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Fristlose Kündigung bei Videoüberwachung in der Wohngemeinschaft – Urteil des Amtsgerichts München
Fristlose Kündigung bei Videoüberwachung in der Wohngemeinschaft – Urteil des Amtsgerichts München
| 09.06.2019 von Rechtsanwalt Stefan Loebisch
Das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 28.05.2019, Az. 432 C 2881/19: Ein Mieter in einer Wohngemeinschaft ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Vermieter den Wohnungsflur mit einer Kamera überwacht. Herbergs(un)wesen: …