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08.02.2016
von Rechtsanwältin Andrea Schendel
Spätestens nach rechtskräftiger Ehescheidung fühlt man sich sicher – der Vermögensausgleich ist geregelt, der frühere Ehegatte ist nicht mehr gesetzlicher Erbe. Doch was passiert, wenn ich mit einem meiner Kinder oder meinem einzigen Kind …