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Elternunterhalt - Auskunftsanspruch erst nach tatsächlicher Bewilligung der Sozialhilfe
Elternunterhalt - Auskunftsanspruch erst nach tatsächlicher Bewilligung der Sozialhilfe
| 13.03.2015 von Rechtsanwältin Claudia Ostarek
Eine Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt besteht grundsätzlich nur, wenn der betroffene Elternteil bedürftig ist, das Kind zur gleichen Zeit auch leistungsfähig ist. Teilweise richten sich die Sozialbehörden schon im Vorfeld einer …