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28.08.2015
von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.
Betroffene können gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, die ihr Ansehen in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabsetzen, in entsprechender Anwendung der §§ 1004, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185 ff StGB, 824 BGB zivilrechtlichen …