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Wer im Internet unwahre Behauptungen veröffentlicht, haftet auch für Weiterverbreiter
Wer im Internet unwahre Behauptungen veröffentlicht, haftet auch für Weiterverbreiter
| 28.08.2015 von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.
Betroffene können gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, die ihr Ansehen in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabsetzen, in entsprechender Anwendung der §§ 1004, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185 ff StGB, 824 BGB zivilrechtlichen …