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09.07.2017
von Rechtsanwalt Thomas Heimbürger
Der Verlust des Jagdscheins beziehungsweise Waffenscheins wird in der Praxis als so genannter faktischer Sperrgrund bezeichnet, welche bestimmte Tätergruppen von der Erstattung einer Selbstanzeige abhalten kann. In diesem Beitrag liegt der …