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26.04.2017
von Rechtsanwalt Sven Schoenfelder
Bislang musste nach der Rechtsprechung der deutschen Gerichte bis hin zum BGH der Verbraucher auch innerhalb der Sechsmonatsfrist des § 476 BGB beweisen, dass ein „Mangelsymptom“ auf einen bei Übergabe vorhandenen „Grundmangel“ …