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23.06.2008
von Rechtsanwalt Eyck Strohmeyer
In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass auch Anbieter gebrauchter Waren von vermeintlichen Konkurrenten in Anspruch genommen werden, weil ihr Ebay-Angebot über keine ausreichende Widerrufsbelehrung verfügte. Das Erfordernis einer …