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Kein Werklohnanspruch des Werkunternehmers bei Schwarzarbeit
Kein Werklohnanspruch des Werkunternehmers bei Schwarzarbeit
| 14.04.2014 von Rechtsanwalt Daniel Preiß
Der VII Senat des BGH entschied am 10.04.2014 dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann. Sachverhalt …