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Vorsicht bei „mündlichen Nebenabreden“ zum Trennungsunterhalt
Vorsicht bei „mündlichen Nebenabreden“ zum Trennungsunterhalt
| 28.10.2023 von Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer
Wenn getrenntlebende Eheleute trotz aller persönlichen Differenzen einen notariellen Vertrag zur Regelung ihrer Scheidungsfolgen („Scheidungsfolgenvertrag“) schließen, sollen damit Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden. Soweit im …