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Währungsart des Forderungsbetrages bei einer Hypothek nach türkischem Recht
Währungsart des Forderungsbetrages bei einer Hypothek nach türkischem Recht
| 13.10.2015 von Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.
Bei der Eintragung der Hypothek wird gem. Art. 851/1 türk. ZGB der Betrag der zu sichernden Forderung als türkische Lira angezeigt. Im § 851/2 ff des türk. ZGB wurden die Bedingungen bezüglich der Eintragung eines Pfandes über eine …