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17.01.2022
von Rechtsanwältin Julia Maris
Die neuen Änderungen im Kaufrecht gelten für Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden. Überwiegend ist der Bereich der Verbraucherverträge (B2C) betroffen. Einige neue Regelungen betreffen insoweit auch den Bereich B2B. Hier die …