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Altersgerechte Verschleißerscheinungen sind keine Krankheit und auch kein Gebrechen
Altersgerechte Verschleißerscheinungen sind keine Krankheit und auch kein Gebrechen
| 17.06.2011 von Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek
Die Unfallversicherung kann eine Leistungskürzung vornehmen, wenn Krankheiten oder Gebrechen (die schon vor dem Unfall aufgetreten sind) an der Invalidität mitwirken. Dies führte häufig zu Leistungsabzügen von 60 bis 80 Prozent. Die jüngste …